Segelverein 17438 Wolgast, 03.09.2015
Wolgaster Greif e.V. Hafenstraße 31

Beitrags- und Gebührenordnung
(Gültig ab 23.02.2024)

  1. Aufnahmegebühren
  • Erwachsene mit Boot 500,00 €
  • Ehepartner / Lebensgefährten / in Dauerbeziehung von Mitgliedern 50,00 €
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 12,00 €

2. Mitgliedsbeiträge (jährlich)

  • Erwachsene 83,00 €
  • Ehepaare / langfristige Lebensgemeinschaften 106,00 €
  • Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres 42,00 €
  • Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr 46,00 €

3. Liegegebühren

  • Hallenliegeplatz Winterhalbjahr 75,00 €
  • Hallenliegeplatz Sommerhalbjahr 75,00 €
  • Außenliegeplatz Winterhalbjahr 40,00 €
  • Außenliegeplatz Sommerhalbjahr 40,00 €
  • Wasserliegeplatz Sommerhalbjahr 55,00 €

4. Raumnutzungsgebühren

  • Klubraum, für Mitglieder des Vereins 10,00 €
  • für Dritte nach Zustimmung des Vorstandes 30,00 €
  • Schulungsraum, für Mitglieder des Vereins 5,00 €
  • für Dritte nach Zustimmung des Vorstandes 15,00 €

5. Gebühren für Gäste

  • Tagesliegeplatz für zwei Personen (inkl. Strom, Wasser) pro Tag 15,00 €
  • jede weitere Person pro Tag 2,00 €
  • Tagesliegeplatz ohne anwesende Person 6,00 €
  • Saisonliegeplatz ab 1 Monat ohne Aufenthalt von Personen pro Monat auf den Liegeplätzen 1-35 120,00 €
  • dto. für die Liegeplätze ab Nr. 35 pro Monat 75,00 €
  • Saisonliegeplatz für 6 Monate ohne Aufenthalt von Personen auf den Liegeplätzen 1-35 600,00 €
  • Saisonliegeplatz für 6 Monate ohne Aufenthalt von Personen auf den Liegeplätzen ab 36 350,00 €
  • Sommerliegeplatz an Land pro Monat 100,00 €
  • Winterlager für Gastlieger 400,00 €

6. Nutzung Duschcontainer

  • Gäste pro Person 1,00 €
  • Vereinsmitglieder pro Person 0,50 €
  • Kinder und Jugendliche im Trainings- und Wettkampfbetrieb kostenlos

7. Sonstige Gebühren

  • Stellplatzgebühren Trailer pro Tag 2,00 €
  • Stellplatzgebühren PKW pro Tag 2,00 €
  • Stellplatzgebühren Motorrad/Motorroller/Mofa pro Tag 1,00 €
  • Zeltplatzgebühren pro Tag 4,00 €
  • Nutzungsentgelt vereinseigene Boote Klasse Pirat pro Tag* 15,00 €
  • dto. Für 420er, Laser oder ähnliche Typen pro Tag* 10,00 €
  • Entstandene Schäden sind durch den Nutzer zu erstatten

8. Arbeitsstunden

Jedes Mitglied, das einen Liegeplatz (Land, Halle oder Wasser) im SVWG beansprucht, muss laut
Geschäftsordnung pro Jahr folgende Arbeitsstunden leisten:

  • Erwachsene mit Boot bis Ende 67 Jahre 25 Stunden 15,00 €
  • Erwachsene mit Boot ab 68 Jahre bis Ende 80 Jahre 13 Stunden 15,00 €
  • Erwachsene mit Boot über 80 Jahre 5 Stunden 15,00 €
  • Arbeitsstunden sind Bringepflicht. Jeder muss sich selber darum kümmern und sich eine Arbeit
  • zuteilen lassen.
  • Die zu leistenden Arbeiten sind mit dem Obmann für Technik abzustimmen
  • unmittelbar nach dem Ableisten von Arbeitsstunden (mind. Einmal wöchentlich) sind diese im
  • Buch im Vereinshaus einzutragen.
  • Abrechnungstermin für Arbeitsstunden ist das Aufslippen. Bis dahin müssen alle Arbeitsstunden
  • des laufenden Kalenderjahres geleistet und abgerechnet sein.
  • Für nicht erbrachte Arbeitsstunden sind pro Stunde 15,00 € zu zahlen.
  • Arbeitsstunden sind auch auf andere Mitglieder übertragbar.

9. Gebühren für die Nutzung bzw. Lagerung von mehr als ein Sportboot von Vereinsmitgliedern

Nutzt oder lagert ein Mitglied auf dem Gelände des SVWG einschließlich der Wasserflächen mehr als
ein Sportboot, ausgenommen Beiboote, so sind für jedes weitere Boot Gebühren wie für Gastlieger zu
entrichten.
Berechnungsgrundlage:
Monatlich 100,00€,täglich 1/30 des Monatsbetrages(3.33 €).
Die Zahlung der Gebühren ist nach einer Karenzzeit von 14 Tagen fällig. Die Erhebung erfolgt mit
der jährlichen Beitrags- und Gebührenzahlung bzw. unmittelbar nach Beendigung des Sachbezuges.

Festlegungen für Beiboote:

  1. Ein Beiboot darf nicht länger als 3 m sein
  2. Die Nutzung als Beiboot muss als solche erkennbar sein. Das heißt, dass der Nutzer es
    tatsächlich die meiste Zeit, während er mit seinem größeren Boot unterwegs ist, dieses Boot
    als Beiboot bei sich führt.
  3. Boote, deren Besitzer kein eigenes Boot im Verein hat, gelten nicht als Beiboot. Unabhängig
    davon, welche Kriterien sie erfüllen
  4. Für Beiboote werden keine Liegegebühren erhoben.
  5. Für alle Boote, die die Kriterien 1. Und 2. nicht erfüllen, ist eine Liegegebühr entsprechend
    der gültigen Gebührenordnung des SVWG zu zahlen. Dabei sind die Regelungen für
    Gastlieger anzuwenden.
  6. Ausnahmen zu Pkt. 5 sind:
  1. Jollen, die gelegentlich durch den Verein zum Training oder zu anderen Zwecken genutzt
    werden
  2. Die privaten Jollen der Mitglieder der Jugendgruppe, die sie für das Training mit in den
    Verein bringen.

Über die Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

10. Zahlungsmodalitäten für Mitgliedsbeiträge und Gebühren

  • Abrechnungszeitraum für Mitgliedsbeiträge ist das Kalenderjahr
  • Liegegebühren für das Winterhalbjahr werden rückwirkend und für das Sommerhalbjahr im Voraus
    erhoben. So zahlt man z.B. zu Beginn 2015 die Liegegebühren für das Winterhalbjahr 2014/2015
    und für das Sommerhalbjahr 2015
  • Zahlungsziel für Beiträge und Gebühren ist der 30. September des laufenden Jahres
  • Die erste Zahlungserinnerung erfolgt ab dem 1. November
  • Die zweite und letzte Mahnung erfolgt am 15. Januar des folgenden Jahres mit einer Fristsetzung
    von 14 Tagen, also zum 30. Januar
  • Erfolgt bis zu diesem Termin kein Zahlungseingang, dann wird die Mitgliedschaft für dieses
    Mitglied beendet. Eine Bestätigung erfolgt auf der nächsten Mitgliederversammlung
  • Nach dem 15.Februar wird für die ausstehenden Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Unkostenbeträge
    ein Mahnbescheid erlassen.
  • Für Mitglieder, die wiederholt zahlungssäumig werden, kann der Vorstand kürzere Zahlungsfristen
    festlegen
  • Der Vorstand ist berechtigt, Bootsbesitzern, die bis zum 30. September des laufenden Jahres Ihre
    Beiträge und Gebühren nicht bezahlt haben, vom Aufslippen auszuschließen und einen
    Winterliegeplatz für ihr Boot zu verwehren.

11. Anteilige Beiträge und Gebühren für angebrochene Zeitabschnitte

Anteilige Beiträge und Gebühren können anfallen bei Eintritt oder Austritt aus dem Verein und bei
Verkauf oder Anschaffung eines Bootes.
Grundsätzlich werden anteilige Beiträge und Gebühren nur für die Mitgliedsbeiträge unter Pkt. 2
berechnet. Alle anderen Beträge werden bei angebrochenen Zeitabschnitten (Jahr oder Saison) in
voller Höhe erhoben.