Segelverein 17438 Wolgast, 03.09.2015
Wolgaster Greif e.V. Hafenstraße 31
Beitrags- und Gebührenordnung
(Gültig ab 20.02.2026)
- Aufnahmegebühren
- Erwachsene mit Boot 500,00 €
- Erwachsene ohne Boot 150,00 €
- Ehepartner / Lebensgefährten / in Dauerbeziehung von Mitgliedern 50,00 €
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 12,00 €
- Nachzahlung bei Anschaffung eines Bootes Erwachsene 350,00 € *
- Nachzahlung bei Anschaffung eines Bootes Jugendliche offene Jollen 100,00 € *
- Nachzahlung bei Anschaffung eines Bootes Jugendliche Jollenkreuzer und mehr 350,00 € *
- trifft nicht zu bei Mitgliedern des Vereins, die ein Boot eines Mitgliedes des Vereins erben bzw. zur NUtzung als Eigentümer übernehmen. Diese Boote müssen aber bereits einen Wasser- bzw. Landliegeplatz im Verein haben.
2. Mitgliedsbeiträge (jährlich)
- Erwachsene 83,00 €
- Ehepaare / langfristige Lebensgemeinschaften 106,00 €
- Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres 42,00 €
- Jugendliche bis zur Vollendung des 19. Lebensjahr 46,00 €
- Auszubildende, Studenten und Praktikanten * 50,00 €
*Azubi, Studenten und Praktikanten haben dem Finanzobmann die Dauerbeziehung ihrer Ausbildung jährlich schriftlich mituteilen und zu belegen.
3. Liegegebühren
- Hallenliegeplatz Winterhalbjahr 105,00 €
- Hallenliegeplatz Sommerhalbjahr 105,00 €
- Außenliegeplatz Winterhalbjahr 70,00 €
- Außenliegeplatz Sommerhalbjahr 70,00 €
- Wasserliegeplatz Sommerhalbjahr 85,00 €
4. Raumnutzungsgebühren (täglich)
- Klubraum für Mitglieder des Vereins 20,00 €
- für Dritte nach Zustimmung des Vorstandes 60,00 €
5. Gebühren für Gäste
- Tagesliegeplatz für zwei Personen (inkl. Strom, Wasser) pro Tag 15,00 €
- jede weitere Person pro Tag 2,00 €
- Saisonliegeplatz ab 1 Monat ohne Aufenthalt von Personen pro Monat auf den Liegeplätzen 1-35 120,00 €
- dto. für die Liegeplätze ab Nr. 36 pro Monat 75,00 €
- Saisonliegeplatz für 6 Monate ohne Aufenthalt von Personen auf den Liegeplätzen 1-35 600,00 €
- Saisonliegeplatz für 6 Monate ohne Aufenthalt von Personen auf den Liegeplätzen ab 36 350,00 €
- Sommerliegeplatz an Land pro Monat 100,00 €
- Winterlager für Gastlieger 400,00 €
- Benutzung der Slipanlage Jugend 5,00 €
- Standgebühren Caravan für 2 Personen pro Tag 25,00 €
- jede weitere Person pro Tag 2,00 €
6. Nutzung Duschcontainer
- Vereinsmitglieder pro Person 0,50 €
- Kinder und Jugendliche im Trainings- und Wettkampfbetrieb kostenlos
7. sonstige Gebühren
- Stellplatzgebühren Trailer pro Tag 2,00 €
- Stellplatzgebühren PKW pro Tag 2,00 €
- Stellplatzgebühren Motorrad / Motorroller / Mofa pro Tag 1,00 €
- Zeltplatzgebühren pro Tag 4,00 €
- Leihgebühr für 420er, Laser oder ähnliche Typen pro Tag 10,00 € *
- Reinigung des Bootes mit dem Kärcher (auch fällig bei eigenem Kärcher) 2,00 €
- Boot waschen mit Frischwasser 2,00 €
- Entstandene Schäden sind durch den Nutzer zu erstatten
8. Arbeitsstunden
Jedes Mitglied, das einen Liegeplatz (Land, Halle oder Wasser) im SVWG beansprucht, muss pro Jahr folgende Arbeitsstunden leisten:
- Erwachsene mit Boot bis Ende 67 Jahre 25 Stunden
- Erwachsene mit Boot ab 68 Jahre bis Ende 80 Jahre 13 Stunden
- Erwachsene mit Boots über 80 Jahre 5 Stunden
- Für nicht geleistete Arbeitsstunden ist pro Stunde ein Betrag von 20,00 € zu zahlen.
- Die Festlegungen der Geschäftsordnung bezüglich der Leistung von Arbeitsstunden sind zu beachten und einzuhalten.
9. Gebühren für die Nutzung bzw. Lagerung von mehr als einem Sportboot von Vereinsmitgliedern
Nutzt oder lagert ein Mitglied auf dem Gelände des SVWG einschließlich der Wasserflächen mehr als ein Sportboot, ausgenommen Beiboote, so sind ab dem zweiten Boot Gebühren wie für Gastlieger zu entrichten.
Festlegungen für Beiboote:
- Ein Beiboot darf nicht länger als 3 m sein
- Die Nutzung als Beiboot muss als solche erkennbar sein. Das heißt, dass der Nutzer es tatsächlich die meiste Zeit, während er mit seinem größeren Boot unterwegs ist, dieses Boot als Beiboot bei sich führt.
- Boote, deren Besitzer kein eigenes Boot im Verein hat, gelten nicht als Beiboot. Unabhängig davon, welche Kriterien sie erfüllen
- Für Beiboote werden keine Liegegebühren erhoben.
- Für alle Boote, die die Kriterien 1. Und 2. nicht erfüllen, ist eine Liegegebühr entsprechend der gültigen Gebührenordnung des SVWG zu zahlen. Dabei sind die Regelungen für Gastlieger anzuwenden.
- Ausnahmen zu Pkt. 5 sind:
a) Jollen, die gelegentlich durch den Verein zum Training oder zu anderen Zwecken genutzt werden
b) Die privaten Jollen der Mitglieder der Jugendgruppe, die sie für das Training mit in den Verein bringen. - Über die Ausnahmen entscheidet der Vorstand.
10. Zahlungsmodalitäten für Mitgliedsbeiträge und Gebühren
- Abrechnungszeitraum für Mitgliedsbeiträge ist das Kalenderjahr
- Liegegebühren für das Winterhalbjahr werden rückwirkend und für das Sommerhalbjahr im Voraus erhoben. So zahlt man z.B. zu Beginn 2015 die Liegegebühren für das Winterhalbjahr 2014/2015 und für das Sommerhalbjahr 2015
- Zahlungsziel für Beiträge und Gebühren ist der 30. September des laufenden Jahres
- Die erste Zahlungserinnerung erfolgt ab dem 1. November
- Die zweite und letzte Mahnung erfolgt am 15. Januar des folgenden Jahres mit einer Fristsetzung von 14 Tagen, also zum 30. Januar
- Erfolgt bis zu diesem Termin kein Zahlungseingang, dann wird die Mitgliedschaft für dieses Mitglied beendet. Eine Bestätigung erfolgt auf der nächsten Mitgliederversammlung
- Nach dem 15.Februar wird für die ausstehenden Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Unkostenbeträge ein Mahnbescheid erlassen.
- Für Mitglieder, die wiederholt zahlungssäumig werden, kann der Vorstand kürzere Zahlungsfristen festlegen
- Der Vorstand ist berechtigt, Bootsbesitzern, die bis zum 30. September des laufenden Jahres Ihre Beiträge und Gebühren nicht bezahlt haben, vom Aufslippen auszuschließen und einen Winterliegeplatz für ihr Boot zu verwehren.
11. Anteilige Beiträge und Gebühren für angebrochene Zeitabschnitte
Anteilige Beiträge und Gebühren können anfallen bei Eintritt oder Austritt aus dem Verein und bei Verkauf oder Anschaffung eines Bootes. Es gelten folgende Regelungen:
- Bei Aufnahme eines Mitgliedes:
Mitgliedsgebühren werden tageweise anteilig berechnet. Liegegebühren werden jeweils für die angebrochene Saison in voller Höhe berechnet. - Bei Austritt mit Austrittserklärung und bei Ausschluss:
Mitgliedsbeiträge werden nicht anteilig erstattet. Die Liegegebühren für eine bezahlte und noch nicht angebrochene Saison werden erstattet. - Bei Ableben des Sportsfreundes:
Mitgliedsbeiträge werden bis zum vorangegangenen Monat anteilig erstattet.
Liegegebühren für eine bezahlte und noch nicht angebrochene Saison werden erstattet. - Bei Anschaffung eines Bootes:
Liegegebühren werden jeweils für die angebrochene Saison in voller Höhe berechnet. - Bei Verkauf bzw. Veräußerung eines Bootes:
Die Liegegebühren für eine bezahlte und noch nicht angebrochene Saison werden erstattet
